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Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Renten neue Regeln.
Was sich seit dem 1. Januar 2005 geändert hat und wie das Alterseinkünftegesetz die Altersvorsorge unterstützt. |
Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert. Die Richter hatten festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Die entscheidende Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies: Die Bezüge von Rentnern werden nach und nach – Neurentnerjahrgang für Neurentnerjahrgang – steuerpflichtig. Dafür werden die während des Berufslebens in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen Schritt für Schritt von der Einkommensteuer freigestellt.
Zugleich haben sich seit Jahresbeginn die steuerlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Auch die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) ist attraktiver geworden.
Das Alterseinkünftegesetz hat zudem die Kapitallebensversicherung als eine besondere Art der Vermögensbildung ab dem 1. Januar 2005 steuersystematisch korrekt eingeordnet. Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen wurden im BMF-Schreiben (steht rechts oben zum Download bereit) vom 25. November 2004 geklärt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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Download 
BMF-Schreiben vom 25. November 2004:
Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (Pdf 391 KB)
Download : Alterseinkünftegesetz BMF

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